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Betreff: vergeigte Strafe?
Hallo K.,
meine Tochter wartet auf den versprochenen Zoo- Besuch und ich versuche trotzdem, Dir noch kurz auf Deine Mail zu antworten.
Da Doreen, meine Tochter gerade damit beschäftigt ist, Harry Potter- Band 4 vor-zu-schreiben (er erscheint nämlich erst am 14. Oktober bei uns, ist in Groß-Britannien aber bereits seit vier WOchen zu haben), habe ich gute Chancen mit der E-Mail vorher fertig zu sein. Beim Frühstück hat sie verkündet, sie wird jetzt nicht mehr Naturforscher - "Warum muß ich dann bei diesen Temperaturen in den Zoo?!" - sondern sie wird eine Schriftstellerin wie J. K. Rowling!
a) Glaube mir, ich kenne die Musik von Heiner Pudelko wirklich (noch) nicht! Und ich kann auch wirklich nichts für solch verwunderliche Zufälle, sie sind vollkommen unbeabsichtigt! - Bisher hat mein "Quentchen Vorahnung" immer nur im reh-alen Blindflug funktioniert, über die virtuelle Variante bin ich eigentlich, zumindest in meinem tiefsten Inneren, sprachlos. Da man das am äußerlichen Sprachgebrauch nicht merkt, bin ich wiederum nicht- eigentlich sprachlos.
b) Für weitere ernsthafte Blick-Notfälle werde ich Deinen Tip mit der passenden Gegenfrage anwenden, vielleicht hilft es ja!
c) Ich finde es großartig (vor allem artig), daß Du schon einen Plan hast für ein Treffen zwischen uns ... ich habe noch nicht mal eine Zeit- und Ort-Idee. Eigentlich und auch nicht- eigentlich meine ich, keinerlei ernsthafte Blick- oder entrüstete Aufschreie verdient zu haben! (Eine Geschlechtsumwandlung halte ich definitiv nicht für eine Lösung, nur weil andere offensichtlich schräger denken als ich!)
Warum das für andere so schwer verständlich ist, weiß ich auch nicht!!! Vermutlich ist Deine Vermutung gar nicht so vermutlich, sondern vermutlich vermutete Tatsache! ( U.U. sind sie uns weit voraus!)
Um hier mal kurz unser Wochenthema zu streifen, wäre es in höchstem Maße UNGERECHT, uns für nicht mal Beabsichtigtes, geschweige denn Stattgefundenes mit ernsthaften Blicken zu strafen! Ich weiß noch nicht mal, ob ich die vermutlich vorhandenen eigenen Erfahrungen der Ernsthaft- Blickenden und Mißtrauischen in meinem Umkreis mit eigenen ernsthaften Blicken beantworten würde!
Literarische Gefahrenlösung, die zumal nicht rezeptpflichtig sind und keinerlei Neenwirkungen haben, sind in so ferner Nähe leicht anzuwenden, über eventuelle Nachwirkungen wird mensch Erfahrungen sammeln müssen. Auch stundenlanges Zuhören ist keine "Straftat", die als Strafmaß ernsthafte Blicke, mißtrauisches Mißvergnügen oder entrüstete Aufschreie begründen!
d) Was heißt hier "vergeigtes Wochenthema"?!
Strafe muß sein und zwar definitiv für Sommerloch- Journalisten und die Sorte Mensch, die glaubt, was in Zeitungen steht. Als Strafmaß bietet sich die lebenslange Verpflichtung an, sich Schlagzeilen für die BILD- Zeitung ausdenken zu müssen. (Mein Mann hatte mal die treffliche Idee: "Mann ließ sich vom Dampfwalze überfahren - Die Begründung hierfür war ziemlich flach!" - Ich hatte ihm NICHT das o.g. Strafmaß auferlegt, auf solche Ideen kommt er spontan!)
Wenn ich bei meinen Überlegungen politische und/oder kriminelle Tätlichkeiten weglasse, bleibt die Frage "Strafe muß sein" an der Frage hängen "Wofür?". Man/frau/kind macht Fehler, trifft falsche Entscheidungen oder keine, verirrt oder irrt sich und dann kommt der Spruch "Strafe muß sein" - meist von Oberschlauen, Oberlehrern, Obererziehern und Obermoralisten.
Aber ist denn ein NICHT gemachter Fehler ein Nachweis für Klugheit oder für Dummheit? (Vergleiche auch: "Aus Fehlern wird man klug!")
Meine Reh/Maus-Gedanken sagen dazu:
Wenn ich etwas falsch gemacht habe, ist die Folge meines Fehlers u. U. Strafe genug, alles wieder gerade zu rücken ist das erhöhte Strafmaß und dann den Fehler nicht zu wiederholen ist die Höchststrafe.
Was denkst Du?
Man liest sich!
M (it) F (reude) G (undula*)
* = früher bekannt als Ursula
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